Allgemeine verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden die "Bedingungen") regeln, sofern nicht ausdrücklich schriftlich verzichtet wird, den Verkauf von EDG-Produkten (im Folgenden die "Produkte") und haben Vorrang vor allen anderen in den Bestellformularen des Kunden enthaltenen Sondervereinbarungen. Die Bestellungen des Kunden integrieren das Kaufangebot der Produkte zu den in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen.

 

1. Produkte

Die unter diese Bedingungen fallenden Produkte unterliegen den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen EDG-Katalogen. Die Zusendung von Katalogen oder personalisierten Angeboten an den Kunden ist kein Angebot.

2. Bestellungen und Bestätigungen

  1. Bestellungen müssen schriftlich per Internet, E-Mail oder Fax eingereicht werden und sind für den Kunden für einen Zeitraum von 15 (fünfzehn) Werktagen ab Erhalt unwiderruflich. Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden von personalisierten Angeboten, die von EDG erstellt wurden, Voraussetzung.
  2. Bestellungen müssen als abgelehnt gelten, wenn sie nicht durch den Kunden innerhalb von 15 (fünfzehn)Werktagen, nach Erhalt von EDG, schriftlich bestätigt wurden. Wenn die Auftragsbestätigung Änderungen in Bezug auf die Bestellung enthält, gelten die Änderungen nach 5 (fünf) Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend angenommen, ohne dass der Kunde schriftlich widerspricht.
  3. Eventuelle Änderungen von bereits bestätigten Bestellungen seitens des Kunden werden nur in Betracht gezogen innerhalb von 8 Werktagen nach Zustellung durch EDG und bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung von EDG. Bei Stornierung bereits bestätigter Bestellungen oder Änderungswünschen, die nach Ablauf der vorgenannten Frist von 8 Werktagen eingehen, wird dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Wertes der stornierten oder geänderten Bestellung berechnet.

3. Preise

  1. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen EDG-Preisliste.
  2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Euro Versandart FCA (Incoterms 2010), ab dem EDG-Werk in Santa Maria di Sala (Venedig), abzüglich Versandkosten, Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben sollten diese aufgrund der Einfuhr der Produkte in das Zielland fällig sein. Bei Transporten, die von EDG durchgeführt werden, werden dem Kunden die entsprechenden Kosten auf der Rechnung in Rechnung gestellt. Die Produkte werden mit Standardverpackung geliefert. Jede vom Kunden gewünschte Spezialverpackung ist Gegenstand eines spezifischen Angebots von EDG.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsbedingungen und -methoden sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen und gelten als grundlegend.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Zahlung per Überweisung auf das in der Auftragsbestätigung von EDG angegebene Girokonto abzüglich etwaiger Gebühren durch folgende Konditionen zu leisten:
    1. 30% als Anzahlung innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Eingang der EDG-Auftragsbestätigung beim Kunden;
    2. der Restbetrag bis zum Versanddatum.
    In jedem Fall gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag dem in der Auftragsbestätigung angegebenen EDG-Girokonto gutgeschrieben wurde.
  3. Die Gewährung von Zahlungsaufschüben kann untergeordnet sein, nach alleinigem Ermessen von EDG, zur Freigabe von anderen von Zeit zu Zeit zu vereinbarenden Garantieformen durch den Kunden. Die Nichtzahlung einer Rate zum vereinbarten Verfallsdatum oder die Verminderung der gegebenen Garantien durch den Kunden bestimmen automatisch die Frist des Kunden für den Vorteil der Laufzeit und rechtfertigen die Forderung der sofortigen Zahlung des gesamten Preises durch EDG.
  4. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung durch den Kunden hat EDG unbeschadet seines Rechts, die Bestellung unverzüglich zu stornieren und eine laufende Lieferung auszusetzen, Anspruch auf Zahlung von Zinsen in Höhe des von Art. 5 der Gesetzes Verordnung Nr. 231/02 und spätere Änderungen.
  5. In keinem Fall dürfen Zahlungen des Kunden wegen angeblicher Produktmängel oder Lieferverzögerungen ausgesetzt werden.

5. Zustellung

  1. In keinem Fall ist die Lieferzeit von entscheidender Bedeutung.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und gleichzeitige Übertragung der Risiken auf den Kunden im EDG-Werk in Santa Maria di Sala (Venedig) mit der Verladung der Produkte auf das beauftragte Transportfahrzeug

 

6. Garantie

  1. EDG garantiert, dass die verkauften Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die sie für die Verwendung, für die sie bestimmt sind, ungeeignet machen. EDG garantiert die Konformität der Produkte ausschließlich mit den Normen, Vorschriften und EU-Bestimmungen. Jegliche Garantie für die Eignung der Produkte für bestimmte Verwendungszwecke und die Übereinstimmung der Produkte mit den Normen und Vorschriften des Landes des Kunden und / oder in dem die Produkte geliefert werden müssen, werden ausdrücklich ausgeschlossen, wenn sie außerhalb der Europäischen Union liegen.
  2. Die Garantie gilt nicht bei: a.) Transportschäden, b.) Schäden, die durch Manipulationen oder Änderungen jeglicher Art durch den Kunden oder Dritte entstanden sind, c.) Nichtbeachtung oder falsche Anwendung der Anweisungen in Bezug auf die Verwendung, Wartung und Sicherheit der von EDG gelieferten Produkte, d.) Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Lagerung der Produkte verursacht wurden e.) Schäden durch normalen Verschleiß f.) Schäden, die auf Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit des Kunden oder auf von EDG nicht zu vertretenden zufälligen Ereignissen beruhen, g.) Zahlungsverzug des Kunden.
  3. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab Lieferung gemäß den Bestimmungen des Artikels 5.2. Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach ihrem Eintreffen zu untersuchen und EDG über unvollständige oder fehlerhafte Lieferungen, sowie das Vorliegen offensichtlicher Mängel unter Angabe der Rechnungsnummer, Artikelnummer und des Liefertermins zu informieren. Eventuelle versteckte Mängel sind EDG in jedem Fall innerhalb von 15 (fünfzehn) Arbeitstagen nach Entdeckung zu melden. Andernfalls erlischt die Garantie. Wenn der Transport von EDG durchgeführt wird, muss der Kunde nach Erhalt der Produkte, fehlende oder offensichtliche Schäden an der Verpackung oder an den Produkten auf dem Transportdokument (DDT oder CMR) vermerken und detailliert beschreiben. Andernfalls erlischt die Garantie. Jegliche Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkannt werden können, müssen dem Spediteur innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder beglaubigter E-Mail gemeldet werden.
  4. Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von EDG zulässig.
  5. Wenn EDG das Vorhandensein der gemeldeten Mängel und / oder Unterschiede erkennt, wird nach eigenem Ermessen dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des Betrags ausgestellt, der den defekten Produkten entspricht, oder den kostenlosen Ersatz der defekten Produkte laut DAT wiedergibt (Incoterms 2010). Jegliche andere gesetzliche oder konventionelle Gewährleistung, sowie jegliche Haftung von EDG, gemäß Art. 131 des Verbrauchergesetzbuchs für direkte, indirekte, zufällige Folgeschäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit und / oder Nichtkonformität der Produkte ergeben können müssen daher vom Kunden innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen als ausdrücklich widerrufen angesehen werden.

7. Höhere Gewalt

EDG haftet in keinem Fall gegenüber dem Kunden für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die durch Streiks, Gewerkschaftsunruhen, Aussperrungen, unvorhersehbare Umstände, Brände, Verzögerungen von Transportunternehmen und / oder Lieferanten, die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Bestellungen oder rechtmäßige oder sonstige behördliche Maßnahmen, Aufstände, Kriegszustand oder ähnliche Handlungen, natürliche Elemente, Beschlagnahme, höhere Gewalt oder sonstige Gründe, auf die er keinen Einfluss hat

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für Verkäufe, die unter diese Bedingungen fallen, gilt italienisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Verkauf von beweglichen Sachen.
  2. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und / oder Ausführung dieser Bedingungen und der von ihnen geregelten Verkäufe ist ausschließlich das Gericht von Venedig zuständig. In Ausnahmefällen ist EDG in jedem Fall berechtigt, den Kunden nach eigenem Ermessen vor den Richtern des Ortes, an dem er seinen Sitz hat, einzuberufen.

9. Schlussbestimmungen

  1. Jede Vereinbarung, ungeachtet dieser Bedingungen, gleich welcher Art, ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist.
  2. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen von der zuständigen Justizbehörde für nichtig oder unwirksam erklärt werden, bleiben diese Bestimmungen und der von ihnen geregelte Kaufvertrag für den von dieser Bestimmung nicht betroffenen Teil in vollem Umfang wirksam, als gleiches wesentlich.
  3. Die Tatsache, dass EDG nicht die strikte und rechtzeitige Anwendung einer der Klauseln oder Unterlassungen zur Ausübung eines in diesen Bedingungen oder im von ihnen geregelten Kaufvertrag anerkannten Rechts oder einer von ihnen anerkannten Befugnis beansprucht, kann in keinem Fall als genereller Verzicht auf dieses Recht oder diese Befugnis ausgelegt werden.
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